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Bank- oder Postscheckkonto

Jeder Geschäftsmann muss ein Konto bei einer in Belgien ansässigen Bank, Postverwaltung, Sparkasse oder öffentlichen Finanzeinrichtung auf seinen Namen eröffnen.

Es ist ratsam, bei der Gründung eines Einzelunternehmens ein neues Konto zu eröffnen, damit die geschäftlichen Kontenvorgänge von den privaten Kontenvorgängen getrennt bleiben. Bei einer Gesellschaft muss das Konto die Bezeichnung des Firmennamen tragen.


Die Kontonummer ist zusammen mit dem Namen des Geldinstituts, bei dem das Konto geführt wird, auf allen Geschäftsunterlagen (Briefen, Rechnungen,...) anzugeben. In Ermangelung kann der Geschäftsmann bei Nichtzahlung seines Schuldners keine Verzugszinsen eintreiben.

 

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