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Im Falle einer Gesellschaftsgründung: Handelsgericht

Die Aufstellung eines Finanzplans wird vom Gesetz auferlegt. Dieser wird bei einem Notar hinterlegt und begrenzt die Verantwortung der Teilhaber.

Die Gründung einer Gesellschaft muss außerdem durch eine notarielle Urkunde festgehalten werden. Der Notar hinterlegt die Gründungsakte (Statuten) bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts zwecks Veröffentlichung im Belgischen
Staatsblatt www.moniteur.be.

 

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