
Im Falle einer Gesellschaftsgründung: Handelsgericht
Die Aufstellung eines Finanzplans wird vom Gesetz auferlegt. Dieser wird bei einem Notar hinterlegt und begrenzt die Verantwortung der Teilhaber.
Die Gründung einer Gesellschaft muss außerdem durch eine notarielle Urkunde festgehalten werden. Der Notar hinterlegt die Gründungsakte (Statuten) bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts zwecks Veröffentlichung im Belgischen
Staatsblatt www.moniteur.be.
Die IHK Eupen-Malmedy-St. Vith und
ihre Premium Partner
Kabelwerk |
THG group |
|
Hydro Extrusion Raeren AG |
ihre strukturellen Partner
Securex |
Grenz-Echo |
|
KAS Eupen |
KBC |
|
|
heißen Sie herzlich willkommen.
For Investors
Our regional advantages
go >>>
Thematische Dossiers
Informationen für die Betriebspraxis
mehr >>>
Unternehmertreffen
Die nächsten Termine
mehr >>>
Weiterbildung
Die nächsten Termine
mehr >>>
Exportsprechtage
Die nächsten Termine
mehr >>>
Interessenvertretung
und Trägerschaften
mehr >>>
Standortförderung
Promoting Eastbelgium worldwide
go >>>