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Nachweis der Fachkenntnisse

Nachweis der Fachkenntnisse

Der Nachweis der Fachkenntnisse ist Pflicht für die Ausübung der 34 gesetzlich geschützten Berufe.
Diese Kenntnisse können erwiesen werden durch:

Diplome

1)  Für die meisten Tätigkeiten (Automobil-, Bausektor, Dienstleistungen)

  • ein Gesellendiplom;
  • ein technisches und/oder berufliches Abschlusszeugnis des 6. oder 7. Jahres des Sekundarunterrichts in der Fachrichtung;
  • einen Meisterbrief in der Fachrichtung;
  • ein Hochschuldiplom in der Fachrichtung;
  • Diplom Jury Central nach dem 01/09/2007

Ausnahmen

Tätigkeiten 

Diplom

Allgemeines Bauunternehmen

mindestens Graduat

Automechanik mehr als 3,5 Tonnen

mindestens Meisterbrief

Optiker

mindestens 7. Jahr des Sekundarunterrichts oder Jury Central vor 01/09/2007

Zahnprothesetechniker

idem Optiker

Masseur

Befähigungsnachweis von 60 Stunden

Bestattungsunternehmen

nur ZAWM oder Jury Central vor 01/07/2007

2)  Für den Nahrungsmittelsektor (Restaurant, Bäcker, Konditor, Fleischgroßhandel)
     Für den Frigoristeninstallateur und Fleckenreiniger

  • ein Gesellendiplom;
  • ein berufliches oder technisches Abschlusszeugnis des 4. Jahres des
    Sekundarunterrichsts in der Fachrichtung;
  • einen Meisterbrief in der Fachrichtung;
  • ein Hochschuldiplom in der Fachrichtung;
  • ein Diplom Jury Central vor dem 01/09/2007 ist noch gültig

Berufliche Erfahrung

  • berufliche Erfahrung während der letzten 15 Jahre in dem Fachbereich:
  • mindestens 5 Jahren für die meisten Aktivitäten im Nebenberuf: (oder Teilzeit) oder 3 Jahre im Hauptberuf (oder Vollzeit)

nur die berufliche Erfahrung von qualifizierten Arbeitern, Angestellten, Gehilfen, selbstständigen Betriebsleitern in leitender Funktion wird akzeptiert.

Ausnahmen

 

Vollzeit / Hauptberuf

Teilzeit / Nebenberuf

Fahrräder

1

Frisör

Fußpfleger

Masseur

Optiker

Zahnprothesetechniker

Bestattungsunternehmen      

  • berufliche Erfahrung während der letzten 10 Jahre für den Nahrungsmittelsektor (Restaurant, Bäcker, Konditor, Fleischgroßhandel), sowie Frigoristeninstallateur und Fleckenreiniger in dem Fachbereich: während mindestens 5 Jahren beruflicher Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens 2 Jahre als qualifizierter Arbeiter gearbeitet haben.

Beweise als Arbeitnehmer: 
Bescheinigung des ehemaligen Arbeitgebers (mit Vermerk der MwSt.-Nr + ONSS)
Bescheinigung Pensionskasse CIMIRE, 
Kopie des Auszuges

Beweise nach Rücktritt eines Geschäftsführers: 
Ernennung des zurückgetretenen Geschäftsführers
Rücktritt des Geschäftsführers
Bescheinigung der Sozialversicherungskasse des "alten" und "neuen" Geschäftsführers

Bemerkung: Technische Führung
Aktiver Teilhaber, der mindestens 25% der Anteile besitzt
Eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Vertrag (38 St./Woche)
Der Verwalter

Jury Central

Die Jury Central stellt eine Bescheinigung als Beweis der Fachkenntnisse aus.  Die Mitglieder werden vom Mittelstandsministerium bestimmt.

EG-Bescheinigung

Diese Bescheinigung ersetzt ein Diplom oder berufliche Erfahrung. Sie bescheinigt immer die Anzahl Jahre beruflicher Erfahrung, die der Antragsteller in einem EG-Staat + Norwegen, Island, Lichtenstein oder Schweiz gemacht hat.

Der Nachweis (Tätigkeitsbescheinigung) kann erbracht werden durch :

  • den zukünftigen Unternehmer selbst;
  • eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die wie ein technischer Leiter laut Barema der paritätischen Kommission bezahlt wird.*
  • den mithelfenden Ehepartner oder den mithelfenden Lebenspartner, der seit mindestens 6 Monaten zusammen mit dem künftigen Unternehmer bei der Gemeinde eingetragen ist (Beweis : Auszug Nationalregister oder Bescheinigung von der Gemeinde)
  • den selbstständigen Gehilfen : ein Familienmitglied ersten, zweiten oder dritten Grades *

Bei Gesellschaften muss der Nachweis für Fachkenntnisse erbracht werden durch:

GmbH: der Geschäftsführer oder eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder ein aktiver Teilhaber
AG: der delegierte Verwalter oder eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder ein aktiver Teilhaber.

Notwendige Dokumente:

  • Veröffentlichung der Statuten im Belgischen Staatsblatt
  • Diplome
  • Personalausweis des Verwalters

Achtung! 
Bevollmächtigter: Der Nachweis der Fachkenntnisse wird nur durch eine schriftliche Vollmacht rechtsgültig!

 

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