
Nachweis der Fachkenntnisse
Nachweis der Fachkenntnisse
Der Nachweis der Fachkenntnisse ist Pflicht für die Ausübung der 34 gesetzlich geschützten Berufe.
Diese Kenntnisse können erwiesen werden durch:
Diplome
1) Für die meisten Tätigkeiten (Automobil-, Bausektor, Dienstleistungen)
- ein Gesellendiplom;
- ein technisches und/oder berufliches Abschlusszeugnis des 6. oder 7. Jahres des Sekundarunterrichts in der Fachrichtung;
- einen Meisterbrief in der Fachrichtung;
- ein Hochschuldiplom in der Fachrichtung;
- Diplom Jury Central nach dem 01/09/2007
Ausnahmen
Tätigkeiten |
Diplom |
Allgemeines Bauunternehmen |
mindestens Graduat |
Automechanik mehr als 3,5 Tonnen |
mindestens Meisterbrief |
Optiker |
mindestens 7. Jahr des Sekundarunterrichts oder Jury Central vor 01/09/2007 |
Zahnprothesetechniker |
idem Optiker |
Masseur |
Befähigungsnachweis von 60 Stunden |
Bestattungsunternehmen |
nur ZAWM oder Jury Central vor 01/07/2007 |
2) Für den Nahrungsmittelsektor (Restaurant, Bäcker, Konditor, Fleischgroßhandel)
Für den Frigoristeninstallateur und Fleckenreiniger
- ein Gesellendiplom;
- ein berufliches oder technisches Abschlusszeugnis des 4. Jahres des
Sekundarunterrichsts in der Fachrichtung; - einen Meisterbrief in der Fachrichtung;
- ein Hochschuldiplom in der Fachrichtung;
- ein Diplom Jury Central vor dem 01/09/2007 ist noch gültig
Berufliche Erfahrung
- berufliche Erfahrung während der letzten 15 Jahre in dem Fachbereich:
- mindestens 5 Jahren für die meisten Aktivitäten im Nebenberuf: (oder Teilzeit) oder 3 Jahre im Hauptberuf (oder Vollzeit)
nur die berufliche Erfahrung von qualifizierten Arbeitern, Angestellten, Gehilfen, selbstständigen Betriebsleitern in leitender Funktion wird akzeptiert.
Ausnahmen
|
Vollzeit / Hauptberuf |
Teilzeit / Nebenberuf |
Fahrräder |
1 |
3 |
Frisör |
2 |
3 |
Fußpfleger |
1 |
2 |
Masseur |
1 |
2 |
Optiker |
5 |
8 |
Zahnprothesetechniker |
5 |
8 |
Bestattungsunternehmen |
2 |
3 |
- berufliche Erfahrung während der letzten 10 Jahre für den Nahrungsmittelsektor (Restaurant, Bäcker, Konditor, Fleischgroßhandel), sowie Frigoristeninstallateur und Fleckenreiniger in dem Fachbereich: während mindestens 5 Jahren beruflicher Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens 2 Jahre als qualifizierter Arbeiter gearbeitet haben.
Beweise als Arbeitnehmer:
Bescheinigung des ehemaligen Arbeitgebers (mit Vermerk der MwSt.-Nr + ONSS)
Bescheinigung Pensionskasse CIMIRE,
Kopie des Auszuges
Beweise nach Rücktritt eines Geschäftsführers:
Ernennung des zurückgetretenen Geschäftsführers
Rücktritt des Geschäftsführers
Bescheinigung der Sozialversicherungskasse des "alten" und "neuen" Geschäftsführers
Bemerkung: Technische Führung
Aktiver Teilhaber, der mindestens 25% der Anteile besitzt
Eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Vertrag (38 St./Woche)
Der Verwalter
Jury Central
Die Jury Central stellt eine Bescheinigung als Beweis der Fachkenntnisse aus. Die Mitglieder werden vom Mittelstandsministerium bestimmt.
EG-Bescheinigung
Diese Bescheinigung ersetzt ein Diplom oder berufliche Erfahrung. Sie bescheinigt immer die Anzahl Jahre beruflicher Erfahrung, die der Antragsteller in einem EG-Staat + Norwegen, Island, Lichtenstein oder Schweiz gemacht hat.
Der Nachweis (Tätigkeitsbescheinigung) kann erbracht werden durch :
- den zukünftigen Unternehmer selbst;
- eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die wie ein technischer Leiter laut Barema der paritätischen Kommission bezahlt wird.*
- den mithelfenden Ehepartner oder den mithelfenden Lebenspartner, der seit mindestens 6 Monaten zusammen mit dem künftigen Unternehmer bei der Gemeinde eingetragen ist (Beweis : Auszug Nationalregister oder Bescheinigung von der Gemeinde)
- den selbstständigen Gehilfen : ein Familienmitglied ersten, zweiten oder dritten Grades *
Bei Gesellschaften muss der Nachweis für Fachkenntnisse erbracht werden durch:
GmbH: der Geschäftsführer oder eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder ein aktiver Teilhaber
AG: der delegierte Verwalter oder eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder ein aktiver Teilhaber.
Notwendige Dokumente:
- Veröffentlichung der Statuten im Belgischen Staatsblatt
- Diplome
- Personalausweis des Verwalters
Achtung!
Bevollmächtigter: Der Nachweis der Fachkenntnisse wird nur durch eine schriftliche Vollmacht rechtsgültig!
Die IHK Eupen-Malmedy-St. Vith und
ihre Premium Partner
Kabelwerk |
THG group |
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Hydro Extrusion Raeren AG |
ihre strukturellen Partner
Securex |
Grenz-Echo |
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KAS Eupen |
KBC |
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