
Beginn der beruflichen Tätigkeit
Hauptberufliche Tätigkeit
Bis zum Ende des dritten vollständigen Kalenderjahres der Versicherungspflicht gelten Sie als Selbstständiger im Anfangsstadium.
In Ermangelung eines Referenzeinkommens werden die Beiträge unter Berücksichtigung eines jährlichen Mindestpauschaleinkommens von 12.870,43 EURberechnet, das sich auf folgende Beträge beläuft :
- 20,50 % im ersten Jahr bzw. 685,66 EUR pro Quartal
(Verwaltungskosten einbegriffen)
- 21 % im zweiten Jahr bzw. 702,39 EUR pro Quartal
(Verwaltungskosten einbegriffen)
- 21,50 % im dritten Jahr bzw. 719,12 EUR pro Quartal
(Verwaltungskosten einbegriffen)
Nebenberufliche Tätigkeit:
Die provisorischen Beiträge für ein Pauschaleinkommen in Höhe von 1.423,90 EUR betragen:
- 20,50 % im ersten Jahr bzw. 75,85 EUR pro Quartal
- 21 % im zweiten Jahr bzw. 77,70 EUR pro Quartal
- 21,50 % im dritten Jahr bzw. 79,55 EUR pro Quartal
(Verwaltungskosten einbegriffen)
(Stand 2015)
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