
Rentenbezüge
Seit dem 1. Juli 1997 ist das Rentenalter für Männer wie für Frauen auf 65 Jahre festgelegt worden.
Dieses Prinzip ist für die Frauen mit Übergangsbestimmungen versehen, die sich über 13 Jahre erstrecken, also bis 2009.
Infolgedessen wurde das Rentenalter der Frauen bis zum 01.12.1999 auf 61 Jahre festgelegt. Man kann aber auch hier die Frührente mit 60 Jahren beantragen.
Der berufliche Werdegang und die Berechnungsgrundlage (Höhe der Einkommen) der Beitragsleistungen bedingen den Rentenbetrag.
Ab dem 1. September 2004 werden die Mindestrenten jährlich um 30 EUR pro Monat angehoben, sodass 2007 eine Erhöhung um 120EUR zu verzeichnen sein wird. Dies entspricht einer Aufwertung von 20%, deren Finanzierung vom Staat übernommen wird.
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