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Die selbständige Privatperson

Vorteile

  • Die selbstständige Privatperson trifft ihre Entscheidungen alleine, was eine schnellere Reaktion und eine größere Flexibilität ermöglicht
  • Der Unternehmer ist alleiniger Besitzer des Geschäfts
  • Er verfügt alleine über seinen ganzen Geschäftsgewinn
  • Die vereinfachte Buchhaltung ist anwendbar
  • Die Kosten und Formalitäten der Verwaltung halten sich in Grenzen.
  • Unpfändbarkeit des Hauptwohnsitzes: Am 7. Juni 2007 ist ein Gesetz zur Existenzabsicherung der selbstständigen Privatpersonen in Kraft getreten.Die Unpfändbarkeitserklärung kann bei einem Notar nach Wahl aufgestellt werden und beinhaltet eine genaue Beschreibung der Wohnung und der Rechte des Selbstständigen.  Der notarielle Akt muss beim zuständigen Hypothekenamt einregistriert werden. Mit dem Schutz der eigenen Privatwohnung fällt also ein wichtiger Risikofaktor weg !

Nachteile

  • Der Unternehmer haftet alleine für alle Verluste
  • Krankheit und/oder Todesfall führen in der Regel zum Ende des Unternehmens
  • Der Unternehmer unterliegt dem Steuersatz der natürlichen Personen (der ab einer gewissen Gewinnsumme über dem des Gesellschaftssteuersatzes liegt).

 

 

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