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Variante 2: Übergabe an einen Nachfolger aus dem externen Umfeld


Drei Schritte der externen Unternehmensnachfolge

Viele Unternehmen müssen sich in den nächsten Jahren mit der Nachfolge ihres Unternehmens befassen.

Sollte eine interne Nachfolge (innerhalb der Familie oder des Unternehmens) nicht in Frage kommen, besteht die Möglichkeit, einen geeigneten externen Nachfolger zu suchen.


1. Suchen


Unternehmensbörse


Aktuelle Firmen-Angebote können standort- und branchengezielt im Internet über verschiedene Unternehmensnachfolgebörsen recherchiert werden:

BELGIEN:

(°)    Sowaccess
(°)    "Affaires à suivre" by Sowaccess


DEUTSCHLAND:

(°)    Nexxt-Change


Inserate in Tageszeitungen

Inserate in Tageszeitungen und vor allem Fachzeitschriften können Ihre Nachfolgesuche unterstützen.


Nachfragen bei Ihren Fachverbänden

Nachfragen bei Ihren Fachverbänden oder bei der Einschaltung von Personal- und Unternehmensberatern führen auch oft zum Erfolg.

 

2. Prüfen

Im Vorfeld ist durch beide Parteien zu prüfen, inwieweit die Voraussetzungen für eine Firmennachfolge vorhanden sind. Dazu müssen Informationen gesammelt und ausgewertet werden.

 

2.1. Bestandsaufnahme durch den Firmeninhaber

Grundlage jeder Nachfolgeplanung ist eine umfangreiche und objektive Bestandsaufnahme. Objektiv bedeutet das, die Firma nicht nur aus der Sicht des abgebenden Unternehmers zu betrachten. Ferner ist es erforderlich, alle Firmeninformationen ("Unternehmens-Check") zusammenzustellen. Ergänzt um die Informationen zu den zukünftigen Unternehmenszielen und Investitionsplänen.

 

2.2. Abwägung der Chancen und Risiken

Der Firmenübernehmer sollte die Stärken und die Schwächen des bestehenden Betriebes exakt analysieren, also seine Chancen und Risiken bewerten:

 

Chancen:
Laufender Geschäftsbetrieb, vorhandene Kunden- und Lieferantenbeziehungen, eingearbeitete Mitarbeiter,
eingespielte Organisationsstrukturen und -abläufe, vorhandene Bilanz- und Ertragswerte, Branche, Produkt.

Risiken:
Grundsätzlich ist eine kritische Prüfung des zu übernehmenden Betriebes erforderlich, z. B. im Hinblick auf:
Gründe der Übergabe, Ruf des Unternehmens, Zukunftsaussichten des Betriebes, Zustand des Anlage- und Umlaufvermögens, Qualifikation und Entlohnung der Mitarbeiter, Angemessenheit des Kaufpreises, Produktrisiken, Marktchanchen.

Zudem kann es zweckmäßig sein, einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt und / oder einen Unternehmensberater einzuschalten.

 

3. Umsetzen

Wenn die Kaufentscheidung so gut wie gefallen ist, muss ein für beide Seiten passendes Übergabe-/Übernahmekonzept und -Vertrag erarbeitet werden. Die folgenden Hinweise sind ein verkürzter Fragenkatalog, der in der Regel mit Hilfe sachkundiger Rechts-, Steuer- und/oder Unternehmens-Berater überprüft und abgearbeitet werden sollte.


Gestaltung des schriftlichen Kaufvertrages

o Was wird im Einzelnen übertragen?

Sofern es nicht um die Übergabe / Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder um Firmenbeteiligungen geht, können
auch die gesamten bzw. die wesentlichen Teile oder einzelne Wirtschaftsgüter (betriebsnotwendige (!) Anlage- und Umlaufvermögen - auch ohne Forderungen), übertragen werden.

Der Warenbestand sollte bereinigt (Ladenhüter?) und Kommissionsware, Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsübereignungs-Rechte sowie Gewährleistungen besonders berücksichtigt werden.

Bestandsaufnahme- und Übergabe-Zeitpunkte sind festzulegen.

Auch die Vereinbarung über die Übernahme der Verbindlichkeiten ist möglich - jedoch nicht empfehlenswert. Hierfür sollte eine (nur im Innenverhältnis gültige und den Kaufpreis mindernde) Freistellung vereinbart werden.

 

o Wie hoch ist der jeweilige Kaufpreis/Verkaufspreis?

Eine objektive Unternehmensbewertung / Kaufpreisfindung gibt es nicht! Siehe hierzu das Dokument "Was ist mein Unternehmen wert?".

 

o Welche Zahlungsmodalitäten und Absicherungen für den Verkäufer bzw. für den Käufer werden vereinbart?

Folgende Regelungen kommen für die Zahlung des Kaufpreises in Frage:

a) Einmalzahlung
b) Rentenzahlung
c) Pachtzahlung
d) Kaufpreis-Ratenzahlung
e) Beraterentgelt
f) Kombination von a) bis e)

Je nach Zahlungsart, die die Steuerbelastung erheblich beeinflussen, sollten auch Sicherheiten (z. B: Bürgschaft, Treuhandkonto, Grundschuld) vereinbart werden.

 

o Bestehen Gewährleistungs- und Haftungsregelungen?

Sämtliche Zusicherungen eines Verkäufers / Käufers sollten im Kaufvertrag schriftlich fixiert werden (nachweisbar und beweisfähig!). Es empfiehlt sich, im Kaufvertrag ferner die Methode zur Berechnung des Minderwertes bei Fortfall einer zugesicherten Eigenschaft zu vereinbaren.

 

o Welche Formvorschriften sind zu beachten?

Eine notarielle Beurkundung kann zwingend vorgeschrieben sein - die Hinzuziehung erfahrener Juristen zur Lösung möglicher Probleme ist geboten.

 

o Gibt es Zustimmungsvorschriften?

Folgende wesentliche Fälle sind zu beachten:

 - Die Zustimmung der Ehegatten ist erforderlich - sofern der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft
   zutrifft und wenn das Unternehmen das gesamte Vermögen der Ehepartner darstellt.

 - Klärung, ob z. B. öffentlich-rechtliche Konzessionen (und mit welchen Auflagen?) auch dem Firmenkäufer erteilt
   werden oder bestehende Lieferanten- und Miet-/ Pachtverträge übernommen werden können.

 

o Weitere zu klärende Fragen:

Haftung (bei Unternehmens- und Firmenübernahme)

z.B. für die Verbindlichkeiten der Altfirma


Arbeitsrecht

z.B. Fortführung der Arbeitsverträge.


Steuern


Finanzierung

o Der Finanzierungsbedarf sollte nicht nur den Kaufpreis, sondern auch zusätzliche Investitionen - wie zum Beispiel:

- die Aufstockung der Material- und/oder Warenvorräte

- den Betriebsmittelbedarf

- die Geschäftsausstattung

berücksichtigen.


o Öffentliche Finanzierungshilfen

Zur Abdeckung Ihres Kapitalbedarfs stehen mögliche Finanzierungshilfen zur Verfügung.

 

o Öffentliche Finanzierungshilfen

Zur Abdeckung Ihres Kapitalbedarfs stehen mögliche Finanzierungshilfen zur Verfügung.


 

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