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Abwässerentsorgung

Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn das Unternehmen:

  • mindestens 7 Personen beschäftigt;
  • umweltverschmutzend ist (egal wie viele Mitarbeiter es beschäftigt).

Ein Antragsformular auf Genehmigung der Abwässerentsorgung muss ausgefüllt werden. Diese Genehmigung wird durch die Wallonische Region (Generaldirektion der Naturschätze und Umwelt) erteilt.
Der Antragsteller muss ebenfalls die Stellungnahme der anerkannten Einrichtung für die Abwässerklärung anfragen, falls die Abwässer in den öffentlichen Kanal abgeleitet werden. Insofern die Wallonische Region diese Stellungnahme nicht schon angefragt hat.

Ministerium der Wallonischen Region
Generaldirektion der Naturschätze und Umwelt
Direktion der Oberflächengewässer
Abteilung "Genehmigung der Abwässerentsorgung"

Avenue Prince de Liège 15
B-5100 JAMBES

Tel.: +32(0)81 33 63 58
Fax: +32(0)81 33 63 22
E-mail: DESU.DE.DGRNE@mrw.wallonie.be
Internet: http://environnement.wallonie.be

 

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