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Jährliche Abfallmeldepflicht

Jährliche Abfallmeldepflicht

Jeder Selbstständige ist verpflichtet, die von ihm hergestellten Abfallprodukte zu melden. Dies ist nicht erforderlich, wenn alle Abfallprodukte als "Hausmüll" gelten und von der Gemeinde oder in ihrem Auftrag eingesammelt werden.

Auskünfte über die Entsorgung von Betriebsmüll erteilt der für Umweltfragen zuständige Beamte der Gemeinde, in welcher der Betrieb angesiedelt ist.

 

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