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Lebensmittelgenehmigung

Die verschiedenen Sektoren der Nahrungsmittelkette, die der Zuständigkeit der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) unterliegen, sind:

  1. Zulieferung für die Landwirtschaft
  2. Landwirtschaft
  3. Verarbeitung
  4. Großhandel
  5. Einzelhandel
  6. Hotel- und Gaststättengewerbe
  7. Transport

Der Pauschalbeitrag ungeachtet des Sektors beträgt ab 2006 100 Euro (25 Euro für den Transport) pro Niederlassungseinheit zuzüglich einem veränderlichen Beitrag entsprechend dem Sektor.
Die Lebensmittelgenehmigung wird erteilt, wenn das Unternehmen nachweist, dass es die Hygienevorschriften einhält. Die Kosten der Genehmigung sind von der Art der Tätigkeit und der Anzahl Beschäftigten pro Betrieb abhängig.

Jeder Marktteilnehmer muss also jährlich pro Niederlassungseinheit eine Erklärung einreichen, auf der er bestimmte Angaben zu seiner Berufstätigkeit vermerkt. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird der zu entrichtende Betrag festgesetzt.

Agence Fédérale pour la Sécurité de la Chaîne Alimentaire (AFSCA)
Boulevard de la Saunvenière 73
B-4000 LÜTTICH
Tel.: 04 229 76 03

FASNK
Aachener Straße 101
B-4780 St. Vith
Tel.: 080 29 11 90
Fax: 080 29 11 99

 

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