
Endgültige Beiträge
Die Sozialbeiträge für 2015 werden aufgrund des indexierten Berufseinkommens des laufenden Jahres berechnet. Die vorläufigen Beiträge werden nach zwei oder drei Jahren reguliert.
Hauptberufliche Tätigkeit
Mindesteinkommen : 12.870,43 EUR
Prozentsatz der Beiträge
→ 5,5 % pro Quartal (22 % pro Jahr) auf das indexierte Einkommen bis zum Höchsteinkommensbetrag von 55.405,04 EUR
→ 3,54 % pro Quartal (14,16 % pro Jahr) auf den Betag des Einkommens zwischen 55.405,04 EUR bis 81.649,49 EUR (auf den Teil des Einkommens oberhalb dieses Betrags sind keine Sozialbeiträge zu zahlen).
Nebenberufliche Tätigkeit
→ Indexiertes Einkommen 2015 unter 1.423,90 EUR - kein Sozialbeitrag
→ Indexiertes Einkommen 2015 ab 1.423,91 EUR: 5,5 % pro Quartal
Zahlung der Beiträge an:
Landesamt für soziale Sicherheit
Place Victor Horta 11
1060 Bruxelles
Tel.: 02 50 93 111
Fax: 02 50 93 019
Internet: www.onss.fgov.be
Konto Nr.: 679-0261811-08
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